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Mindesttemperatur

Gas wird immer knapper und teurer. Daher soll im Winter Gas gespart werden. Dabei geht es auch darum, die Mindesttemperatur abzusenken. Doch das ist rechtlich nicht so einfach.

Das gilt bisher

Der Deutsche Mieterbund teilt mit, dass in der Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April die Heizungsanlagen so eingestellt werden müssen, dass in Wohnungen eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad erreicht werden kann. Das muss aber nicht rund um die Uhr, sondern nur in der Zeit von 6 Uhr bis 23 Uhr der Fall sein. Die Temperatur gilt nur für hauptsächlich genutzte Wohnräume. Für Nebenräume wie Schlafzimmer müssen Vermieter eine Mindesttemperatur von 18 Grad gewährleisten.

Mietmangel

Ab wann bei Unterschreitung der Mindesttemperatur ein Mangel vorliegt, der zur Mietminderung berechtigt, hatte das Amtsgericht Bonn mit Urteil vom 26.01.2021 entschieden. Danach ist es zulässig, die Temperatur in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr auf 16 bis 17 Grad abzusenken. Aufgrund der Schimmelproblematik sollte die Temperatur im Schlafzimmer nicht unter 16 Grad sinken.

Wird die Mindesttemperatur über einen längeren Zeitraum nicht erreicht, dann liegt ein Mietmangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt. Allerdings darf der Mangel nicht unerheblich sein. Er muss sich auf den Mietgebrauch auswirken und ihn einschränken oder unmöglich machen. Bei einem längeren Komplettausfall der Heizung im Winter kann die Miete um bis zu 100 Prozent gekürzt werden. Ist der Heizungsausfall nur von kurzer Dauer, handelt es sich um einen Bagatellschaden, der eine Mietminderung ausschließt.

Wird es in der Wohnung nur maximal 19 Grad warm, dann kann die Miete um 20 Prozent gekürzt werden.

Ist die Wohnung über einen längeren Zeitraum kalt, drohen Gesundheitsschäden, die zu einer fristlosen Kündigung berechtigen.

Warmes Wasser sollte ohne großen Vorlauf 40 Grad erreichen und darf auch in den Nachtstunden nicht abgesenkt werden.

Einsparpotenzial

Vor dem Hintergrund der explodierenden Energiekosten werden viele Vermieter die Gasversorgung auf Einsparpotenziale hin überprüfen. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilieneigentümer (GdW) hatte im Juni gefordert, die Mindesttemperaturen tagsüber auf 18 Grad und nachts auf 16 Grad zu senken. Mit einer Temperaturabsenkung um ein Grad können sechs Prozent Gas eingespart werden. Das dürfte im Interesse vieler Mieter sein. Zu beachten ist allerdings, dass eine Herabsenkung der Temperaturen ohne eine entsprechende Vorgabe des Gesetzgebers zu Mietstreitigkeiten führen kann.

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