Um noch mehr Energie zu sparen, hat die Bundesregierung neue Einsparmaßnahmen beschlossen. Damit werden zugleich die Vorgaben der EU umgesetzt, die EU-weit Einsparungen von 15 Prozent, für Deutschland aufgrund der großen Abhängigkeit von russischem Gas sogar 20 Prozent vorsehen.
Bereits zum 1. September 2022 sollen öffentliche Gebäude auf maximal 19 Grad geheizt werden. Bislang lag die Mindesttemperatur bei 20 Grad. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers und auch Technikräume sollen nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen sind z. B. medizinische Einrichtungen, Pflegeheime, Schulen und Kindertagesstätten. Außerdem dürfen Baudenkmäler nachts nicht mehr beleuchtet werden, sofern die Beleuchtung ästhetischen Zwecken dient. Ausnahmen können aus Sicherheitsgründen oder bei besonderen Veranstaltungen gemacht werden. Beleuchtete Außenwerbung muss zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausgeschaltet werden. Das gilt auch für Schaufenster. Damit ändert sich spürbar das Gesicht von Innenstädten und Einkaufspassagen in der Nacht und in den frühen Morgenstunden. Geschäfte dürfen ihre Ladentüren nicht mehr dauerhaft geöffnet haben.
Auch Privatleute sind von den Maßnahmen betroffen. Sie dürfen ihre privaten Pools nicht mehr mit Strom oder Gas beheizen. Öffentliche Schwimmbäder betrifft das nicht. Die Regelungen über eine Mindesttemperatur in Wohnungen werden ausgesetzt.
Eigentümer von Immobilien mit einer Gasheizung sollen verpflichtet werden, jährlich einen Heizungscheck durchzuführen, um die Heizung energieeffizient einzustellen. Hierzu muss noch die Zustimmung des Bundesrates eingeholt werden.