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Verbot von Barzahlungen bei Immobilien

Der deutsche Immobilienmarkt gilt als Paradies für Geldwäsche. Damit soll jetzt Schluss sein. Um Geldwäsche besser zu bekämpfen, plant die Bundesregierung im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetztes II Bargeldzahlungen bei Immobilientransaktionen zu verbieten. Notare sollen das Barzahlungsverbot überwachen und Verstöße melden. Die Durchsetzung von Sanktionen soll zunächst der Zoll übernehmen. Später ist eine neue Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität geplant. Sie ist auch die Zentralstelle zur Durchsetzung der Sanktionen und soll alle Behörden koordinieren. Die Gesetzesänderung soll bis Ende des Jahres erfolgen.

 

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