Die stark gestiegenen Energiepreise bereiten nicht nur vielen Mietern, sondern auch Vermietern große Sorgen. Viele Vermieter müssen in Vorleistung für die explodierenden Gaspreise treten, denn eine Erhöhung der Betriebskosten unterliegt engen rechtlichen Grenzen.
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen ist grundsätzlich möglich. Allerdings müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Es wurde eine Betriebskostenabrechnung erstellt
- Die Betriebskostenabrechnung ist formal und inhaltlich korrekt
- Im Mietvertrag wurden eine Nebenkostenvorauszahlung und Abrechnung auch vereinbart.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann kann der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen.
Da die Energiepreise derzeit explosionsartig steigen, stellen sich viele Mieter die Frage, ob sie auch unterjährig die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen können. Das Gesetzt schreibt vor, dass der Vermieter die Nebenkosten nur nach Abrechnung erhöhen kann. Eine einseitige unterjährige Erhöhung ist nicht zulässig. Somit werden Vermieter gezwungen, die explodierenden Gaspreise für ihre Mieter vorzufinanzieren. In Absprache mit den Mietern können sie die Vorauszahlungen aber entsprechend erhöhen. Das gelingt auch immer häufiger. Denn am Ende müssen die Mieter die Nebenkosten so oder so zahlen. Da ist es besser, die monatlichen Vorauszahlungen direkt zu erhöhen, statt eine hohe Nachzahlung auf einen Schlag zu leisten.