Im März startet die Bundesregierung ein neues Programm zur Förderung klimafreundlicher Neubauten. Es setzt vor allem auf zinsgünstige Kredite statt auf Zuschüsse. Die KfW gibt nun erste Details zur Förderung klimafreundlicher Neubauten bekannt.
1,1 Milliarden Euro stehen bereit
Im vergangenen Jahr hatte das Bundesbauministerium bereits das neue Förderprogramm angekündigt. Nun ist es so weit. Das gesamte Neubauförderprogramm beträgt 1,1 Milliarden Euro pro Jahr. Damit möchte die Bundesregierung den ins Stocken geratenen Wohnungsbau wieder ankurbeln und zugleich helfen, den gesamten Gebäudebestand bis 2045 auf Klimaneutralität umzustellen.
Darlehen von bis zu 150.000 Euro
Bauherren und Investoren können beim Bau oder Kauf von klimafreundlichen Häusern und Wohnungen die Neubauförderung ab März beantragen. Die Gebäude müssen die strengen energetischen Vorschriften eines Effizienzhauses KfW 40 erfüllen. Im Gegensatz zu früheren Programmen gibt es nur zinsverbilligte Darlehen und keine Zuschüsse. Konkret können Bauherren und Investoren für besonders klimafreundliche Wohngebäude pro Einheit verbilligte Kredite bis zu 150.000 Euro erhalten. Immobilien ohne Nachhaltigkeitssiegel werden mit bis zu 100.000 Euro pro Einheit gefördert.
Von dem Fördervolumen von 1,1 Milliarden Euro stehen 750 Millionen für Investoren wie Wohnungskonzerne oder Genossenschaften und 350 Millionen Euro für private Bauherren ab Juni bereit. Kommunen und Landkreise können für den Bau von Wohnungen, Schulen oder Kindertagesstätten Zuschüsse beantragen.
Kritik am Programm
Das neue Förderprogramm fällt wesentlich geringer aus als die vorhergehenden Programme. Die KfW bewilligte noch im vergangenen Jahr 16,4 Milliarden Euro für neu gebaute Wohnungen.
Die Bauwirtschaft spricht von einer herben Enttäuschung und kritisiert die zu niedrige Förderhöhe. Bezahlbares Wohnen ist so kaum möglich. Schließlich sind die Baupreise durch die hohen Materialpreise und Bauzinsen stark gestiegen. Zudem ist klimaneutrales Bauen durch die vielen Anforderungen besonders teuer.
Der Energieberaterverband bemängelt das Fehlen von Tilgungszuschüssen. Auch die kurzfristige Bekanntmachung einen Monat vor Programmstart hält der Energieberaterverband für praxisfern, denn gerade Neubauten erfordern einen langen Planungsvorlauf.
Kein Anspruch auf Förderung
Kreditanträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Förderung. Sie steht zudem unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ein Energieeffizienz-Experte muss die Einhaltung der technischen Voraussetzungen prüfen.