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Mindest-Energiestandards für Gebäude

Die im März 2023 verabschiedete EU-Gebäuderichtlinie wird für Immobilieneigentümer erhebliche Folgen nach sich ziehen. Der Immobilienverband Deutschland IVD geht davon aus, dass rund 40 Prozent der Eigenheime hierzulande kaum saniert und sich jetzt noch in den Energieklassen G und F befinden. Vor allem Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern fürchten die Kosten bis in sechsstelliger Höhe und bangen um ihre Altersversorgung.

Hintergrund ist das EU-weite Ziel, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz sollen aus dem Verkehr gezogen werden. Dafür hat die EU neue Mindeststandards für die Energieeffizienz festgelegt. Die Klasse G umfasst die schlechtesten 15 Prozent der Gebäude eines Landes. Das Parlament fordert, dass alle Gebäude bis 2033 mindestens die mittlere Klasse D erreichen sollen. Die Klasse A steht für Null-Emissions-Gebäude und ist top. Schon ab 2028 soll jeder Neubau als Nullemissionsgebäude errichtet werden.

Die EU-Pläne stoßen auf große Kritik. Von Zwangssanierungen und einem drohenden Kostenhammer ist die Rede. Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht einen schwer zu rechtfertigenden Eingriff in das Eigentumsrecht. Bundesbauministerin Clara Geywitz schlägt einen sog. Quartiersansatz als Kompromiss vor. Nicht jedes einzelne Haus, sondern die gesamten Häuser in einem Quartier oder Stadtteil werden dabei betrachtet. Das heißt, gut gedämmte Immobilien sorgen dafür, dass Altbauten in einem Wohngebiet nicht saniert werden müssen.   

Gleichzeitig wurde beschlossen, Immobilienbesitzer bei der Sanierungspflicht mit Förderprogrammen umfangreich zu entlasten. Zudem sind Ausnahmeregelungen erlaubt, etwa wenn die Renovierungen wirtschaftlich und technisch nicht durchführbar sind oder Handwerker für die Ausführung fehlen.

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