Die Wohnungsnot nimmt zu. Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum. Um die Mieter vor steigenden Mieten zu schützen, hat die Regierung im Koalitionsvertrag versprochen, sich um das Thema zu kümmern. In einem aktuellen Positionspapier ist von einem „bundesweiten Mietenstopp“ die Rede. Was steckt dahinter?
Eckpunkte
Derzeit gilt für Mieterhöhungen eine allgemeine Grenze von 20 Prozent. In Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sind es 15 Prozent. Die Regierung fordert, diese Grenze auf 11 Prozent abzusenken. Doch auch diese Kappungsgrenze halten viele Politiker angesichts der kritischen Lage auf dem Wohnungsmarkt für zu hoch.
Darüber hinaus sucht die Politik nach einer Lösung für Indexmietverträge. Diese an die Inflation gekoppelten Mietverträge sind der Regierung spätestens seit den starken Preissteigerungen der letzten beiden Jahre ein Dorn im Auge. Sie fordert die Anpassung der Mieterhöhungen an die Entwicklung der Kaltmieten oder zumindest eine strenge Kappungsgrenze.
Um die Kaufnebenkosten zu begrenzen, soll der Käufer die Maklerkosten nur noch dann zahlen, wenn er den Makler beauftragt hat. Für Notarkosten soll zukünftig eine Pauschale gelten.
Bauen statt regulieren
Das zuständige Bundesjustizministerium stellt sich bislang noch gegen die Forderungen. Die hohen Mieten sind nicht mit mehr Regulierung, sondern nur mit einem größeren Angebot an Wohnungen zu lösen. Doch daran hapert es derzeit. Es wird zu wenig gebaut. Bauen und die Kredite dafür sind seit Corona, dem Ukraine-Krieg und der EZB-Leitzinserhöhung teurer geworden. Strengere Effizienzvorgaben und Vorschriften zur Dämmung und Heizung werden in Zukunft die Baukosten noch weiter in die Höhe treiben. Zugleich steigt die Nachfrage nach Wohnungen, da immer mehr Menschen nach Deutschland kommen.