Alle Jahre wieder ärgern sich Grundstücksbesitzer über die Unmengen von Laub, die von umliegenden Grundstücken zu ihnen herüberwehen. Doch was tun? Müssen Sie sich den Laubbefall von Nachbars Seite gefallen lassen oder haben Sie Anspruch auf fachgerechte Entsorgung durch den Nachbarn, dem der Baum gehört? Juristen beurteilen den Sachverhalt wie folgt: Wer im Grünen wohnt, muss auch Laub hinnehmen. Oder noch deutlicher: Wer die Vorzüge einer gehobenen Wohngegend mit viel Grün genießt, muss umgekehrt auch die saisonal bedingten Einwirkungen durch Laubbefall dulden. Das Beseitigen von Laub, auch wenn es von fremden Bäumen herüberweht, ist zumutbar (OLG Hamm 5 U 161/08). Das gilt auch für Tannenzapfen, Äpfel, Blüten etc., die auf dem eigenen Grundstück landen.
Weitere Urteile
Rückschnitt von Bäumen: Äste, die vom Nachbarbaum auf das eigene Grundstück ragen und eine Beeinträchtigung darstellen, müssen vom Baumbesitzer zurückgeschnitten werden. Eine besondere Beeinträchtigung ist zum Beispiel dann gegeben, wenn die Dachrinne durch das Laub ständig verstopft ist (AG Kerpen Az.: 110 C 140/10).
Laubrente: Was tun, wenn das Laub Rasen und Beete bedeckt? In den meisten Fällen nicht mehr, als zum Feger oder Laubbläser zu greifen. Doch es gibt auch Grenzen, wenn etwa die Nutzung des eigenen Grundstücks durch den Laubbefall stark beeinträchtigt ist. In Einzelfällen kann man von seinem Nachbarn eine Laubrente einfordern. Dieser Betrag ist eine Entschädigung für die Kosten und Mühen, die durch die eigene Entsorgung oder durch eine Fremdfirma entstehen. Allerdings muss die Entfernung der Blätter die Zumutbarkeitsgrenze eines Durchschnittsnutzers überschreiten. Im Zuge des gewachsenen Umweltbewusstseins dürfte der Nachweis schwer möglich sein.