Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Einnahmen der Bundesländer aus der Grunderwerbssteuer im ersten Halbjahr 2023 um 33,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Sie betrugen nur noch 6,3 Mrd. Euro. Das ist unter Berücksichtigung der Inflationsrate ein historisch niedriger Wert.
Gründe für den Rückgang
Die Grunderwerbssteuer fällt beim Kauf von Immobilien und Grundstücken an. Vor 2006 betrug sie bundeseinheitlich 3,5 Prozent. Seitdem können die Bundesländer die Höhe selbst bestimmen und die Einnahmen an die Kommunen weiterleiten. In der Zwischenzeit sind die Unterschiede groß. Noch zum 1. Januar 2023 haben Hamburg von 4,5 auf 5,5 Prozent und Sachsen von 3,5 auf 5,5 Prozent erhöht. Mit 6,5 Prozent liegen die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen an der Spitze der Steuerbelastung. Nur Bayern ist bei 3,5 Prozent geblieben. Doch nicht nur der hohe Grunderwerbssteuersatz schreckte 2023 zunehmend ab, sondern vor allem die gestiegenen Kreditzinsen und Baukosten.
Die gesunkenen Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer liegen aber auch an sinkenden Immobilienpreisen. Sie fielen im ersten Halbjahr 2023 um durchschnittlich 8,2 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2022. Wie das Statistische Bundesamt meldet, wurde dieser Wert im dritten Quartal 2023 mit einem Minus von 10,2 Prozent sogar noch übertroffen. Auch der durchschnittliche Preis für Bauland ist im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken, von 141,58 Euro auf 122,13 Euro pro Quadratmeter.
Im ersten Halbjahr 2023 wurden auch nur noch 16.700 Käufe registriert. Ein Jahr zuvor waren es noch 33.800. Der Wert aller Käufe betrug dementsprechend nur noch rund 4 Mrd. Euro. In den ersten sechs Monaten 2022 war der Betrag noch doppelt so hoch.
Gewerbesteuer vermeiden
Es ist angesichts klammer Kassen der Länder und Gemeinden nicht davon auszugehen, dass die Grunderwerbssteuersätze zukünftig sinken werden. Das ist ein Ärgernis für potenzielle Käufer, aber auch für die gesamte Bauwirtschaft. Professionelle Investoren, die milliardenschwere Immobiliendeals tätigen, haben dagegen mit sogenannten Share Deals andere Möglichkeiten der Steuervermeidung.
Dabei wird die Immobilie in eine Gesellschaft überführt. Der Käufer erwirbt nicht die Immobilie, sondern Anteile an der Immobiliengesellschaft. Seit dem 1.7.2021 ist diese Möglichkeit jedoch vom Gesetzgeber erschwert worden. Keine Grunderwerbsteuer wird seitdem ausgelöst, wenn ein Gesellschafter 89,9 Prozent der Anteile an einer Immobiliengesellschaft erwirbt und diese mindestens zehn Jahre hält. Für börsennotierte Unternehmen gibt es weitere Ausnahmen.