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Balkonkraftwerke

Die Nachfrage nach Mini-Photovoltaikanlagen oder sogenannten Balkonkraftwerken steigt seit Jahren. Noch können Eigentümer ein Veto einlegen, wenn Mieter oder Miteigentümer ein Balkonkraftwerk installieren möchten. Der Aufbau von Mini-Solarkraftwerken gilt als bauliche Veränderung und bedarf der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Nun soll der Betrieb eines Balkonkraftwerkes einfacher und als „privilegierte Maßnahme“ festgeschrieben werden. Miteigentümer können dann nicht mehr einfach „nein“ sagen. Nach einem Gesetzentwurf sollen Vermieter und Miteigentümer die Zustimmung zur Installation verlangen können. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn bauliche Gegebenheiten eine Installation nicht zulassen oder technische Risiken bestehen. Es bleibt aber dabei, dass weiterhin ein Beschluss der Miteigentümer notwendig ist und die Eigentümerversammlung mit einer einfachen Mehrheit zustimmen muss. Auch bei der Ausgestaltung der Anlage haben sie ein Mitspracherecht.

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Datenerfassung zum Energieverbrauch: Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesbauministerium zum Heizen und Energieverbrauch sorgt für Kritik. Die Bundesregierung möchte die Bundesländer verpflichten, die Energiedaten aller Gebäude zu erfassen. Die Länder werden die Aufgaben an die Kommunen übertragen. Diese müssen die Daten bis Ende 2026 liefern, kleine Städte haben bis Ende 2028 Zeit. In ihren Plänen müssen die Kommunen angeben, wie in den Gebäuden bisher geheizt und wie viel Energie verbraucht wird. Zudem müssen sie Maßnahmen für die Zukunft aufzeigen. Ziel ist es, bis 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Energie klimaneutral zu erzeugen. Bis 2045 möchte Deutschland komplett klimaneutral sein. Kritik kommt unter anderem von den Kommunen, die schon heute über Personalmangel klagen.

Eigenheimförderung statt Baukindergeld: Im Juni kommt die neue Eigentumsförderung für Familien. Statt Baukindergeld gibt es dann zinsgünstige KfW-Kredite. Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis maximal 60.000 Euro (pro Kind kommen 10.000 Euro hinzu) können zinsgünstige Kredite von 140.000 bis max. 240.000 Euro beantragen. Die neue Förderung gilt nur für Neubauten zur Selbstnutzung. Das Gebäude muss den Energiestandard EH 40 erfüllen. Wer eine Immobilie mit dem Standard „Qualitätssiegel für nachhaltiges Gebäude“ (QNG-Plus) kauft, bekommt eine höhere Förderung.

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