Vermieter sind seit Jahren verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Sie können die Rauchmelder entweder kaufen oder von entsprechenden Anbietern mieten. Dass die Anschaffungskosten keine Betriebskosten sind, das wurde bereits vor längerer Zeit entschieden. Jetzt hat der BGH geurteilt (BGH, 11.05.2022, Az.: VIII ZR 379/20), dass auch die Mietkosten für die Rauchmelder grundsätzlich nicht über die Nebenkosten abzusetzen sind, da sie einem Kauf gleichzusetzen sind. Die Wartungskosten für die Geräte zählen jedoch zu den Nebenkosten.
Weitere Immobilienurteile
Schluss mit Abzocke beim Schlüsseldienst: Es grenzte oftmals an Betrug, was einige Schlüsseldienste in der Vergangenheit für das einfache Türöffnen verlangten. Mitunter mussten die Betroffenen mehrere Hundert Euro zahlen. Häufig wurden sie dabei noch von den Monteuren unter Druck gesetzt und konnten sich kaum wehren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesem Treiben nun einen Riegel vorgeschoben und entschieden, wann von einer Zwangslage eines Verbrauchers auszugehen ist. Das einfache Ausgesperrtsein aus der Wohnung reicht aus, ohne dass weitere Merkmale wie ein eingeschalteter Herd oder ein Kind hinzukommen müssen. Wer in Zukunft mit überhöhten Forderungen konfrontiert wird, sollte nicht zahlen und stattdessen die Polizei rufen oder eine Anzeige erstatten.
Obst ernten: Wer Pflichten erfüllt, der hat auch Rechte. So entschied das Landgericht Leverkusen, dass Mieter, die den Garten pflegen müssen, auch das Obst von Bäumen und Sträuchern ernten dürfen. Dies gilt, sofern keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde.