Seit diesem Jahr müssen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privathaushalte für den Ausstoß von CO2 bezahlen. Die beim Heizen mit Öl und Gas ausgestoßenen Emissionen kosten pro Tonne CO2 25 Euro. Die Bundesregierung hat aktuell entschieden, dass die CO2-Steuer zur Hälfte von den Vermietern zu bezahlen ist. Damit möchte sie die Mieter entlasten, da die Höhe des CO2-Ausstoßes auch abhängig ist von der Wahl der Heizung, auf die die Mieter keinen Einfluss haben. Die neue CO2-Steuer verteuert Heizöl um 8 Cent pro Liter. Schon jetzt ist klar, dass die Heizkosten weiter kräftig steigen werden. Die CO2-Steuer wird bis zum Jahr 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne CO2 erhöht.
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Vorgetäuschter Eigenbedarf kann teuer werden: Vermieter haben das Recht, einem Mieter wegen Eigenbedarfs zu kündigen, etwa weil die Wohnung von einem Verwandten, einer Pflegekraft oder beispielsweise von einer Haushälterin bezogen werden sollen. Was aber passiert, wenn der Eigendarf vorgetäuscht ist? In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Mieter die Kündigung wegen Eigenbedarfs von seinem Vermieter erhalten. Der Hausmeister sollte die Wohnung beziehen. Doch statt des Hausmeisters zog einige Wochen später eine andere Familie ein. Der gekündigte Mieter klagte erfolgreich vor Gericht. Wer ungerechtfertigt aus seiner Wohnung ausziehen muss, darf wieder zurück. Da dies in der Regel aber nicht geht, da die Wohnung bereits wieder vermietet ist, hat der gekündigte Mieter Anspruch darauf, sich von seinem alten Vermieter die Umzugskosten, Maklerkosten sowie die Mehrkosten für eine höhere Miete für die Dauer von drei Jahren erstatten zu lassen. Allerdings muss klar bewiesen sein, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht wurde.
Zweitschlüssel für Vermieter: Sobald der Mietvertrag rechtsgültig zustande gekommen ist, hat der Mieter das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung. Das bedeutet auch, dass der Vermieter dem Mieter alle Wohnungsschlüssel übergeben muss. Der Vermieter darf keinen Schlüssel behalten. Wer dennoch einen Zweitschlüssel verwahrt und ohne Wissen des Mieters die Wohnung betritt, begeht Hausfriedensbruch. Der Mieter kann daraufhin fristlos kündigen. Auch Heimlichtuerei kann für den Vermieter teuer werden. Erfährt der Mieter, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel besitzt, kann er auf Kosten des Vermieters das Türschloss auswechseln. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter jedoch einen Schlüssel behalten, um im Notfall (z. B. Wasserrohrbruch) und bei längerer Abwesenheit des Mieters die Wohnung betreten zu können.