Eigentlich sollten Mieter und Vermieter die ab 1.1.2021 geltende CO2-Steuer für Gas und Heizöl hälftig übernehmen. Begründet wurde dieser Vorschlag damit, dass Mieter keinen Einfluss auf die Wahl der Heizung und damit auf die Höhe der Heizkosten haben. Nur wenn Vermieter die Kosten zur Hälfte tragen müssen, haben sie ein Interesse daran, in energiesparende Heizsysteme zu investieren. Die Unionsfraktion hat nun diesen Vorschlag blockiert. Sie möchte, dass die Mieter in Zukunft die volle CO2-Steuer selbst zahlen. Sie argumentiert, dass Mieter bei einer 50:50 Kostenbeteiligung keinen Anreiz haben, weniger zu heizen und ihre Heizkosten zu senken.
Weitere Immobilienurteile
Baugenehmigung: Wer ein Haus kauft, sollte sich die Baugenehmigung geben lassen. Verkäufer sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, Unterlagen über das Grundstück dem neuen Eigentümer zu übergeben. Mit der Baugenehmigung weist der Verkäufer nach, dass das Haus ordnungsgemäß gebaut wurde. Wenn die Baugenehmigung fehlt, muss sie nachträglich beantragt werden. Allerdings kann die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung verweigern, wenn das Gebäude gegen geltendes Recht verstößt. Dann droht im schlimmsten Fall der Rückbau oder Abriss des Hauses.
Gewerblicher Grundstückshandel: Das Finanzamt geht von einem gewerblichen Grundstückshandel aus, wenn ein Veräußerer in einem bestimmten Zeitraum, in der Regel weniger als fünf Jahre, mehr als drei Immobilienobjekte kauft und verkauft. In besonderen Fällen kann bei einer Veräußerung von nur drei Objekten von einem gewerblichen Handel ausgegangen werden. Diese Indizien sprechen dafür: kurzfristige Finanzierung des Bauvorhabens, Verkauf der Teileigentumseinheiten vor der Fertigstellung, Berücksichtigung der Wünsche des späteren Käufers bei der Bauplanung, Beauftragung eines Maklers während der Bauphase.