Kontakt

Kein Anspruch auf Balkonkraftwerke

Mit einem Balkonkraftwerk lässt sich ein Teil des täglich verbrauchten Stroms selbst produzieren. Das spart Geld und verringert den Verbrauch von fossilen Energieträgern. Das klingt gut, sollte man meinen. Allerdings muss die Hausgemeinschaft zustimmen, da es das äußere Erscheinungsbild des Hauses ändert. Das Amtsgericht Konstanz hatte in einem aktuellen Fall entschieden, dass Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf die Montage eines Balkonkraftwerkes an der Außenseite der Balkonbrüstung haben. Eine bloße Duldungspflicht lässt sich auch nicht herleiten, wenngleich es sich um ein sehr kleines PV-Modul handelte.

Weitere Immobilienurteile

Kosten für Müllkontrolle: In einer Anlage mit über 100 Wohnungen hatte ein externer Dienstleister den Auftrag, die Mülltrennung regelmäßig zu kontrollieren und falsch eingeworfene Gegenstände nachträglich auszusortieren. Der Vermieter legte diese Kosten auf die Mieter um. Zu Recht, so entschied der Bundesgerichtshof im Oktober 2022. Die Kosten können grundsätzlich als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Maßgeblich ist, dass es sich um Kosten für die Bewirtschaftung des Grundstücks handelt und diese regelmäßig anfallen. Es kommt nicht darauf an, dass sich nur ein Teil der Mieter nicht an die Vorschriften zu Mülltrennung und -entsorgung hält. Die Müllkontrolle fällt unter Müllbeseitigung und dafür müssen alle Mieter aufkommen.

Fahrräder gehören nicht in den Hausflur: In Mehrfamilienhäusern ist es nicht immer einfach, eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder zu schaffen. Doch wohin mit dem Fahrrad, wenn es weder vor dem Haus noch im Hinterhof vernünftige Abstellplätze gibt? Der Eigentümerverband Haus + Grund weist daraufhin, dass Fahrräder grundsätzlich nicht im Hausflur abgestellt werden sollten, denn dort behindern sie in der Regel andere Bewohner bei der Nuzung des Treppenhauses und verstellen Fluchtwege. Wenn der Vermieter Fahrradstellplätze z. B. im Hof oder Keller zur Verfügung stellt, dann dürfen Fahrräder nicht an anderer Stelle abgestellt werden. Ein generelles Abstellverbot für Fahrräder ist unwirksam.

Hauptstelle

Warendorfer Straße 61
59302 Oelde

Geschäftszeiten

Mo - Fr:
08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten
Folgen Sie uns:

Lesen Sie täglich Neues und bleiben Sie immer auf den aktuellesten Stand!