Viele Kosten steigen regelmäßig. Wie schön ist es, wenn die Erhöhungen direkt vertraglich vereinbart werden können. Dann spart man sich viel Arbeit und möglichen Ärger. Doch so einfach ist das nicht. Verwalter dürfen eine jährliche pauschale Erhöhung ihrer Honorare nicht vereinbaren, wenn die Vertragspartner Verbraucher sind. Das gilt auch dann, wenn einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur ein Verbraucher angehört. Der Eigentümerverband Haus & Grund weist darauf hin, dass entsprechende Vertragsklauseln unwirksam sind.
Weitere Immobilienurteile
Renovierte Wohnung: Schönheitsreparaturen sind ein Dauerthema zwischen Vermietern und Mietern. Häufig kommt es nach dem Auszug zum Streit. So auch der folgende Fall. Beim Einzug erklärten sich die Mieter bereit, die bunten Wände der Vormieter zu übernehmen. Beim Auszug hielt der Vermieter die Kaution zurückhielt und verlangte von seinen Mietern die Durchführung von Schönheitsreparaturen. Die Mieter akzeptierten das nicht. Der Fall ging vor Gericht. Das Landgericht Krefeld (Az.: 2 S 26/20) urteilte nun, dass die Mieter die Wohnung nicht renovieren müssen, da ihnen die Wohnung beim Einzug nicht vollständig renoviert übergeben wurde.
Fristlose Kündigung nach Beleidigung: Laut Amtsgericht Neuruppin (Urteil, Az. 43 C 61/18) ist die fristlose Kündigung eines Mieters rechtmäßig, wenn dieser durch schwere vulgäre Beleidigungen den Hausfrieden gefährdet. Dabei ist nicht entscheidend, ob sich die Beleidigung gegen den Vermieter oder einen Teil der Hausgemeinschaft richtet. Eine fristlose Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Beleidigung aus einer Provokation heraus oder im Zuge einer streitigen Atmosphäre gefallen ist. Das gilt auch für eine Beleidigung, die einmalig und als Unbesonnenheit zu bewerten ist.