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Keller in Wohnraum umwandeln

Den Keller ausbauen und neuen Wohnraum schaffen – in Zeiten von Wohnungsmangel kommt diese naheliegende Idee immer mehr Hausbesitzern in den Sinn. Doch bevor der Keller zu einer Wohnung ausgebaut wird, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Schließlich handelt es sich um eine Nutzungsänderung, die von der zuständigen Behörde genehmigt werden muss. Grundlage bilden die Landesbauordnungen mit ihren Vorschriften. So müssen Wohnräume eine Mindesthöhe von 2,40 Metern, eine Mindestfensterfläche von 10 % der Grundfläche, eine Belüftung und Heizung aufweisen. Die Wände müssen trocken und der Fußboden gedämmt sein. Zudem sind Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Bevor eine Baugenehmigung eingeholt wird, ist es sinnvoll, sich beim Bauamt zu informieren, ob ein Umbau überhaupt möglich ist.   

Fristlose Kündigung nach Todesdrohung: In einem aktuellen Fall hatten sich Mieter und Vermieter immer wieder über die Gartennutzung gestritten. Eines Tages eskalierte der Streit und die Mitbewohnerin des Mieters drohte, die Vermieterin zu töten. Nachdem sie den Mieter aufforderte, ihr ein Messer zu bringen, verließ die Vermieterin schnell das Objekt. Kurz darauf erhielt der Mieter die fristlose Kündigung. Das Amtsgericht Hanau entschied nun, dass eine angedrohte Messerattacke eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Mieter muss sich das Fehlverhalten seiner Mitbewohnerin anrechnen lassen und die gesamten Gerichtskosten tragen, auch wenn er selbst nicht tätig geworden ist.

Treppenhausreinigung: Immer wieder kommt es zwischen Vermietern und Mietern zum Streit, wenn es um die Reinigung des Treppenhauses geht. Nach Angaben des deutschen Mieterbundes sind Mieter in Mehrfamilienhäusern verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart worden ist. Andernfalls kann der Eigentümer eine Reinigungsfirma beauftragen. Die entstandenen Kosten müssen vom Mieter übernommen werden. Jedoch muss der Eigentümer erst den Mieter auffordern, das Treppenhaus zu reinigen. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, kann der Eigentümer eine Reinigungsfirma beauftragen.

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