Beim Verkauf eines mobilen Heims gilt nicht die 10-jährige Spekulationsfrist. So hat es das Finanzgericht Niedersachsen entschieden. Die zehnjährige Haltedauer gilt nur für Immobilien, die feste mit dem Grundstück verbunden sind. In einem aktuellen Fall ging es um den Verkauf eines Holzhauses auf einem Campingplatz, das zuerst vom Besitzer vermietet und nach vier Jahren verkauft wurde. Das Finanzamt sah den Verkauf als Spekulationsgeschäft an und besteuerte den Gewinn. Der Verkäufer hielt dagegen, da das Haus nicht fest mit dem Grund verbunden und ein eigenständiger Verkauf eines mobilen Heims kein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.
Weitere Immobilienurteile
2G-Plus-Regel für Eigentümerversammlung: Wer sich gegen eine Impfung entscheidet, muss die damit verbundenen Konsequenzen tragen. Für Immobilieneigentümer bedeutet das, dass sie auf absehbare Zeit nicht an Eigentümerversammlungen teilnehmen können, wenn diese unter der 2G+Regelungen stattfinden. Dass diese Regel möglich ist, hat das AG München mit Beschluss vom 06.12.2021 entschieden.
Treppenhausreinigung: Immer wieder kommt es zwischen Vermietern und Mietern zum Streit, wenn es um die Reinigung des Treppenhauses geht. Nach Angaben des deutschen Mieterbundes sind Mieter in Mehrfamilienhäusern verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart worden ist. Andernfalls kann der Eigentümer eine Reinigungsfirma beauftragen. Die entstandenen Kosten müssen vom Mieter übernommen werden. Jedoch muss der Eigentümer erst den Mieter auffordern, das Treppenhaus zu reinigen. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, kann der Eigentümer eine Reinigungsfirma beauftragen.