Werden Immobilien zu Wohnzwecken innerhalb der zehnjährigen Frist verkauft, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Hausanteil des einen Ehegatten im Rahmen einer Scheidung an den anderen verkauft wird. Im konkreten Fall erwarb ein Ehepaar im Jahr 2008 ein Einfamilienhaus. Im Jahr 2015 zog der Ehemann aus dem Haus aus. Im Jahr 2017 verkaufte der Mann seine Haushälfte an seine Exfrau. Das Finanzamt unterwarf den Gewinn der Einkommensteuer. Einspruch und Revision blieben ohne Erfolg. Besonders ärgerlich ist in diesem Fall, dass ein Jahr später die Zehnjahresfrist verstrichen wäre. (BFH, Az. IX R 11/21)
Weitere Immobilienurteile
Rauchmelder sind keine Betriebskosten: Die Mietkosten für den Betrieb von Rauchwarnmeldern sind nicht umlagefähig. Das hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich am 11.05.2022 in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen entschieden. Damit sind anderslautende Vereinbarungen hinfällig. Werden Rauchmelder aber gekauft, kann der Vermieter die jährliche Nettokaltmiete um 8 Prozent der Anschaffungskosten erhöhen.
Mietvertrag auf Zeit: Mietverträge für Wohnraum können nur unter bestimmten Bedingungen zeitlich befristet abgeschlossen werden. Die Begründung muss klar und eindeutig formuliert sein. Eine allgemeine Regelung ist ungültig und hat zur Folge, dass die Befristung unwirksam ist und der Mietvertrag als unbefristet abgeschlossen gilt.