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Vermieter tragen CO2-Abgabe anteilig mit

Ab 2023 müssen sich Vermieter anteilig an der CO2-Abgabe beteiligen. Die Bundesregierung hat nach langen Verhandlungen ein neues CO2-Stufenmodell beschlossen. Je schlechter die energetische Qualität eines Gebäudes ist, desto höher fällt die Beteiligung des Vermieters aus. Das neue Modell geht von Stufe 1 bis 10 und sieht eine Kostenbeteiligung der Vermieter zwischen 10 und 90 Prozent vor. Danach müssen sich Vermieter von sehr gut gedämmten Häusern nur zu 10 Prozent und von sehr schlecht gedämmten Gebäuden bis zu 90 Prozent an der CO2-Abgabe beteiligen. Die Tonne CO2 kostet in diesem Jahr 30 Euro. Bei Gas sind das 0,5 Cent pro Kilowattstunde und bei Öl 8 Cent pro Liter. Die Abgabe steigt bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro an.

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Modernisierung durch Mieter: Viele Mieter führen im Laufe der Jahre Modernisierungsarbeiten auf eigene Rechnung durch. So wird zum Beispiel das alte Laminat durch Parkett ersetzt, eine neue Küche eingebaut oder eine Markise montiert. Wer nach dem Auszug hofft, dass der Vermieter die Einbauten übernimmt und bezahlt, irrt meistens. Vermieter sind nicht verpflichtet, die Einbauten zu übernehmen. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Mieter können dazu verpflichtet werden, den Altzustand wiederherzustellen. Das kann bedeuten, dass sie den neuen Boden herausreißen und den alten verlegen müssen. Dann ist es eher „Glück“, wenn man die Verbesserungen und Einbauten dem Vermieter kostenfrei überlassen kann. Um unliebsame Überraschungen beim Auszug zu vermeiden, sollten Mieter mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung abschließen, bevor sie in die Wohnung investieren.

Blumenkästen auf dem Balkon: Mietern darf das Aufstellen von Blumenkästen an der Außenseite des Balkons nicht grundsätzlich untersagt werden. Das gilt vor allem dann, wenn der Vermieter diese Praxis zuvor jahrelang geduldet hat. Ebenso müssen stabil angebrachte Blumenkästen aufgrund von allgemeinen Sicherheitsbedenken nicht entfernt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass diese Blumenkästen so gut wie nie herunterfallen und keine erhöhte Gefahr für Menschen oder Sachen darstellen.

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59302 Oelde

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