Vergleichswertverfahren
Es ist ein beliebtes und einfaches Verfahren zur Bewertung von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumswohnung, Ein- und Zweifamilienhaus). Es basiert auf der Methode, gleichwertige Immobilien miteinander zu vergleichen. Wichtig ist, dass sich die vergleichenden Immobilienobjekte in Größe, Ausstattung und Lage ähneln. Dabei wird zunächst der Wert von Grund und Boden durch Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten ermittelt, die bei den Städten und Gemeinden liegen. Sie können auch Einsicht in die Kaufpreissammlung deutscher Gutachterausschüsse nehmen, die zudem auch Auskunft über Bauobjekte geben. Wertvolle Informationen bieten auch Grundstücksmarktberichte und eigene Marktrecherchen. Das Vergleichswertverfahren wird z. B. angewendet beim Kauf/Verkauf einer Immobilie, zur Berechnung der Besteuerung bei Erbschaft und Schenkung und für die Vermögensaufstellung in Scheidungsfällen.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist eine gängige Methode zur Ermittlung des Wertes von Gewerbeimmobilien und vermieteten Privatimmobilien wie Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Der Ertragswert spiegelt das Renditepotenzial einer Immobilie aus Sicht eines Investors wider und setzt sich aus den beiden Komponenten „Bodenwert“ und „Wert der baulichen Anlagen“ zusammen. Zunächst wird der Bodenwert mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens berechnet und mit einem marktüblichen Liegenschaftszins multipliziert. Anschließend wird der Wert der baulichen Anlagen ermittelt, indem die zukünftigen Erträge (Mieten, Pachten) abzüglich der nicht umlegbaren Bewirtschaftungskosten prognostiziert werden. Davon wird die Bodenwertverzinsung abzogen, da in Deutschland die Bewertung von Grund und Boden und Gebäuden grundsätzlich getrennt vorzunehmen ist. Der über die Restlaufzeit mit einer marktüblichen Rendite kapitalisierte Reinertrag ist der Ertragswert der baulichen Anlagen. Rechnet man den Grund- und Bodenwert hinzu, erhält man den Ertragswert des bebauten Grundstücks.
Sachwertverfahren
Das Sachwertfahren ist ein sehr komplexes Verfahren. Dabei geht es darum, die Kosten für die Wiederherstellung einer Immobilie einzuschätzen. Basis für die Berechnung sind die Wertermittlungsverordnung und die Wertermittlungsrichtlinien. Der zu ermittelnde Sachwert ergibt sich aus dem Bodenwert inklusive Erschließungskosten und dem Gebäudewert einschließlich Außenanlagen. Für eine gewissenhafte Begutachtung müssen detaillierte Beschreibungen des gesamten Grundstücks und Gebäudes einschließlich Aussagen über bereits durchgeführte Reparaturen bzw. überfällige Investitionen vorliegen. Das Sachwertverfahren gibt den reinen Substanzwert einer Immobilie wieder und wird vor allem für die Wertermittlung von Objekten angewendet, die keine Erträge erwirtschaften (z. B. Bahnhöfe, Bundeswehreinrichtungen). Für die Bewertung von Häusern oder Wohnungen ist es weniger geeignet.